Vorsorge/Absicherung

Vielen Menschen fällt es schwer, über das Thema „Tod“ zu sprechen. Aber es ist nur richtig und legitim, sich Gedanken über die letzten Dinge des Lebens zu machen. Wir möchten Ihnen in diesem Kapitel einen Überblick geben, welche Möglichkeiten es zum Thema Vorsorge und deren Absicherung bei uns im Hause gibt.

Gerne stehen wir Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch zum Thema Bestattungsvorsorge kompetent und hilfreich zur Seite. Falls Sie den Weg in eines unserer Institute aus persönlichen Gründen für nicht angebracht halten, vereinbaren Sie mit einem unserer Berater einen Termin für einen diskreten Hausbesuch oder an einem anderen neutralen Ort.

1. VORSORGEVERTRAG
Der Vorsorgevertrag ist ein rechtsverbindlicher Vertrag, der gemeinsam mit dem gewünschten Bestatter abgeschlossen wird. Er beinhaltet alle im Zusammenhang mit der Durchführung der Bestattung anfallenden Dienstleistungen und Lieferungen mit einer, wenn gewünscht, beiliegenden Zusammenstellung der derzeitigen Kosten. Zusätzlich kann die Finanzierung der Bestattung abgesichert werden.

2. BESTATTUNGSVERFÜGUNG (Download Formular Bestattungsverfügung)
Mit einer Bestattungsverfügung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Vorstellungen bezüglich Ihrer eigene Bestattung im Detail festzuhalten und eine Art Willenserklärung abzugeben. Sie können Wünsche äußern, die über die Entscheidung für eine Erd- oder Feuerbestattung hinausgehen (z.B. Musik-/Blumenwünsche, Adressliste). Sie haben die Möglichkeit die Bestattungsverfügung am Vorsorgevertrag mit anzufügen oder unabhängig von einem Vorsorgevertrag privat zu hinterlegen (z.B. Familienstammbuch).

3. FINANZIELLE ABSICHERUNG
Damit ihre gewünschte Bestattung auch erfüllt werden kann, ist es notwendig diese finanziell abzusichern. So nehmen Sie Ihren Angehörigen die Angst, Ihren Wünschen nicht zu entsprechen und außerdem die finanzielle Belastung.  Früher erhielten die Hinterbliebenen von gesetzlich Krankenversicherten ein Sterbegeld von der Krankenkasse für die Bestattungskosten. Dieses Sterbegeld wurde 2004 endgültig abgeschafft. Die Bestattungskosten müssen aus dem Vermögen des Verstorbenen oder, wenn dies nicht ausreicht, von den Angehörigen selbst bezahlt werden. Falls die Angehörigen die finanziellen Mittel nicht aufbringen können, werden nach Prüfung die Kosten nach dem Sozialgesetztbuch § 74 bezuschußt. Es erfolgt dann möglicherweise eine Sozialbestattung.

Wichtig ist es bei der finanziellen Absicherung, dass die Gelder zweckgebunden für die Bestattung hinterlegt wurden, damit bei Altersarmut z.B. durch Unterbringung im Altersheim, keine Dritten darauf zugreifen können.

3.1 Treuhandkonto                3.2 Sterbegeldversicherung               3.3 Abtretung einer Versicherungsleistung aus einem vorhandenen Vertrag

Der Vorsorgekunde lässt das Bezugsrecht der Leistung aus der Versicherung im Todesfall auf das Bestattungshaus eintragen.

4. VORSORGEVOLLMACHT, BETREUUNGSVERFÜGUNG. PATIENTENVERFÜGUNG

4.1 Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Eine Vorsorgevollmacht kann beispielweise verfasst werden, um einer späteren Bestellung eines Betreuers durch ein Gericht vorzubeugen. Die Mitwirkung des Vormundschaftsgerichtes entfällt dabei in der Regel.

4.2 Betreuungsverfügung

Mit einer Betreuungsverfügung kann jeder vorsorglich einen Betreuer benennen und Vorkehrungen für einen späteren Betreuungsfall treffen. Anders als mit einer Vorsorgevollmacht wird durch eine Betreuungsverfügung die Einschaltung des Gerichts nicht vermieden. Eine andere Person darf nur dann durch das Gericht bestellt werden, wenn sich die in der Betreuungsverfügung genannte Person als ungeeignet erweist. Auch unterliegt der Betreuer geseztlichen Beschränkungen und der gerichtlichen Überwachung. Darin liegt ein wesentlicher Unterschied zum Vorsorgebevollmächtigten.

4.3 Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist eine Willenserklärung für den medizinischen Bereich. Mit der Patientenverfügung können Sie schriftlich festlegen, was ein Arzt oder das Krankenhaus bei der Behandlung berücksichtigen soll, falls Sie sich selbst nicht mehr entscheiden können. Das kann im Endstadium einer unheilbaren Krankheit sein, bei Gehirnschäden etwa durch Unfall oder Schlaganfall, aber auch bei fortschreitender Demenzerkrankung, wenn der Patient noch künstlich ernährt werden kann. Meist werden in der Verfügung die einzelnen Situationen als Beispiele aufgeführt.

5. DIGITALER NACHLASS/VORSORGE (Download Formular Digital)

Unter dem digitalen Nachlass versteht man alle Hinterlassenschaften, die sich aus der Internetnutzung eines Verstorbenen ergeben (Spuren im Netz).

Sinnvoll ist es, eine Person des Vertrauens mit allen Aufgaben rund ums digitale Erbe zu betrauen. Dabei bewährt sich insbesondere eine Liste mit allen Benutzerkonten und Passwörtern, die an einem sicheren Ort hinterlegt werden sollte. Auch sollte der Verbraucher genau festlegen, was mit seinen einzelnen Konten passieren soll. Wie gewünscht handeln kann die ausgewählte Person nur, wenn die Vollmacht „über den Tod hinaus“ geht.