Vorsorge / Versicherungen
In vielen gesellschaftlichen Bereichen wächst bei den Menschen in der
heutigen Zeit der Wunsch nach Selbstbestimmung, dazu gehören zunehmend auch
Überlegungen, die das Lebensende betreffen. Ebenso wie das Aufsetzen einer
Patientenverfügung ist die Vorsorge für die eigene dereinstige Beerdigung
längst selbstverständlich geworden.
Gerne stehen wir Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch zum Thema
Bestattungsvorsorge kompetent und hilfreich zur Seite. Falls Sie den Weg in
eines unserer Institute aus persönlichen Gründen für nicht angebracht
halten, vereinbaren Sie mit einem unserer Berater bitte einen Termin für
einen diskreten Hausbesuch oder an einem anderen neutralen Ort.
Nachdem dieser mit Ihnen gemeinsam Ihre persönlichen Vorstellungen
bezüglich einer späteren Bestattung besprochen hat, erhalten Sie von uns
eine detaillierte Kostenaufstellung zu heutigen Preisen. Diese
Kostenaufstellung bildet die Grundlage für einen Vorsorgevertrag, in dem
alle individuellen Wünsche präzise beschrieben werden.
Vorsorgevertrag
Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag entlasten Sie Ihre Angehörigen und
haben die Gewähr, dass die Bestattung nach Ihren Wünschen gestaltet wird.
Sie selbst können selbstverständlich jederzeit Änderungen vornehmen.
Außerdem finden sich im Anhang nützliche Hinweise, beispielsweise
hinsichtlich der benötigten amtlichen Dokumente, die Einwilligung in
eine Feuerbestattung oder weitere individuelle Vereinbarungen (Kleidung,
Aufbahrung, Sargbeigaben, etc.).
Falls Sie es wünschen, beraten wir Sie zudem bezüglich der Möglichkeiten
einer finanziellen, pflegekassensicheren Absicherung Ihrer späteren
Beisetzung.
Sterbegeldversicherung
Der Münchener Begräbnisverein e.V. als Partner des Bestattungshauses
Huerkamp leistet hier Unterstützung und bietet durch einen günstigen
Kollektivrahmenvertrag mit der Lebensversicherung von 1871 a.G. München
die Möglichkeit, diese oft unbeachtete Versorgungslücke beispielhaft und
preiswert zu schließen. Ohne Gesundheitsprüfung können hier Verträge bis
zum vollendeten 90. Lebensjahr abgeschlossen werden. Ab dem 60.
Lebensjahr beträgt die Wartezeit bis zur Auszahlung der vollen
Versicherungssumme im Todesfall nur 1 Jahr. Über die gesamte Zeit der
Beitragszahlung sind Sie außerdem in gleicher Höhe unfallversichert.
Treuhandkonto
Eine von Ihnen bestimmte Summe - die nur zum Zweck der Bestattung zur
Verfügung steht - wird auf das
Treuhandkonto sicher angelegt und bis zum
Todesfall variabel verzinst (Anpassung an den Kapitalmarkt).
Beide Formen dieser finanziellen Absicherung werden in Ihren
Bestattungsvorsorgevertrag mit eingebunden
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