Vorsorge / Versicherungen

In vielen gesellschaftlichen Bereichen wächst bei den Menschen in der heutigen Zeit der Wunsch nach Selbstbestimmung, dazu gehören zunehmend auch Überlegungen, die das Lebensende betreffen. Ebenso wie das Aufsetzen einer Patientenverfügung ist die Vorsorge für die eigene dereinstige Beerdigung längst selbstverständlich geworden.

Gerne stehen wir Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch zum Thema Bestattungsvorsorge kompetent und hilfreich zur Seite. Falls Sie den Weg in eines unserer Institute aus persönlichen Gründen für nicht angebracht halten, vereinbaren Sie mit einem unserer Berater bitte einen Termin für einen diskreten Hausbesuch oder an einem anderen neutralen Ort.

Nachdem dieser mit Ihnen gemeinsam Ihre persönlichen Vorstellungen bezüglich einer späteren Bestattung besprochen hat, erhalten Sie von uns eine detaillierte Kostenaufstellung zu heutigen Preisen. Diese Kostenaufstellung bildet die Grundlage für einen Vorsorgevertrag, in dem alle individuellen Wünsche präzise beschrieben werden.

Vorsorgevertrag
Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag entlasten Sie Ihre Angehörigen und haben die Gewähr, dass die Bestattung nach Ihren Wünschen gestaltet wird. Sie selbst können selbstverständlich jederzeit Änderungen vornehmen. Außerdem finden sich im Anhang nützliche Hinweise, beispielsweise hinsichtlich der benötigten amtlichen Dokumente, die Einwilligung in eine Feuerbestattung oder weitere individuelle Vereinbarungen (Kleidung, Aufbahrung, Sargbeigaben, etc.).

 

Falls Sie es wünschen, beraten wir Sie zudem bezüglich der Möglichkeiten einer finanziellen, pflegekassensicheren Absicherung Ihrer späteren Beisetzung.

Sterbegeldversicherung
Der Münchener Begräbnisverein e.V. als Partner des Bestattungshauses Huerkamp leistet hier Unterstützung und bietet durch einen günstigen Kollektivrahmenvertrag mit der Lebensversicherung von 1871 a.G. München die Möglichkeit, diese oft unbeachtete Versorgungslücke beispielhaft und preiswert zu schließen. Ohne Gesundheitsprüfung können hier Verträge bis zum vollendeten 90. Lebensjahr abgeschlossen werden. Ab dem 60. Lebensjahr beträgt die Wartezeit bis zur Auszahlung der vollen Versicherungssumme im Todesfall nur 1 Jahr. Über die gesamte Zeit der Beitragszahlung sind Sie außerdem in gleicher Höhe unfallversichert.

Treuhandkonto
Eine von Ihnen bestimmte Summe - die nur zum Zweck der Bestattung zur Verfügung steht - wird auf das Treuhandkonto sicher angelegt und bis zum Todesfall variabel verzinst (Anpassung an den Kapitalmarkt).

Beide Formen dieser finanziellen Absicherung werden in Ihren Bestattungsvorsorgevertrag mit eingebunden

 

2011-09-06